Hoffnung ist unser Profil – Kirche Lotzwil

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.

Jeder ist mit seinen Fragen und Interessen samt seiner Lebensgeschichte willkommen und eingeladen, sich einzubringen. Gemeinsam bauen wir an tragfähigen Beziehungen.

Bei uns steht der Glaube im Mittelpunkt.

Gemeinsam suchen wir nach Antworten auf Lebens- und Glaubensfragen. Dabei hören wir auf die frohe Botschaft, wie sie in der Bibel bezeugt wird und schenken einander zugleich Freiheit und Heimat.

Bei uns steht die Welt im Mittelpunkt.

Wir geben denjenigen eine Stimme, die in der Gesellschaft keine haben und verpflichten uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung. Mit erfrischenden Gottesdiensten und Predigten, die niemanden vor Rätsel stellen, feiern und bezeugen wir den Gott der Hoffnung.

So funktioniert unsere Kirchgemeinde

Unsere Kirchgemeinde umfasst das Gebiet der politischen Gemeinden Lotzwil, Obersteckholz und Rütschelen.

Der Kirchgemeinderat leitet die Kirchgemeinde und wird von den beiden Pfarrämtern theologisch unterstützt.

Im Kirch- und Kircheinwohnergemeinderat haben die beiden Aussengemeinden Obersteckholz und Rütschelen je 2 Sitze. Die Gemeinde Lotzwil hat 5 Sitze. Geleitet wird der Rat vom Ratspräsidenten, dem ein Vizepräsident, eine Sekretärin und eine Finanzverwalterin zur Seite stehen.

Die Oberste Behörde ist die Kirchgemeindeversammlung, welche für die innerkirchlichen Belange zuständig ist. Deckungsgleich mit dem Gebiet der Kirchgemeinde besteht ein Gemeindeverband, die Kircheinwohnergemeinde, welcher das Bestattungs- und Friedhofwesen betreut. Zwei mal jährlich finden Kirchgemeindeversammlungen statt. Die Kirchgemeindeversammlung hat entsprechend jeweils zwei Teile.

Ebenso hat der Kirch- und Kircheinwohnergemeinderat eine «kirchliche» und eine «bürgerliche» Aufgabe. Da es sich um zwei Körperschaften handelt, könnte für die ausführende Behörde gemäss Reglement ein zweiter Rat gewählt werden. Aus praktischen Gründen gehören jedoch dem Kirch- und Kircheinwohnergemeinderat Lotzwil seit je her dieselben Personen an.

In kirchlichen Belangen sind alle Personen stimmberechtigt, die der Evangelisch-Reformierten Landeskirche angehören; an der Kircheinwohnergemeindeversammlung jene, die das Stimmrecht in einer der 3 Verbandsgemeinden besitzen. Die Stimmberechtigung gilt ab 18 Jahren.